§1 Geltung der Bedingungen |
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- xbrain (xbrain Software GmbH) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der xbrain - Dienste gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nur gegenüber Kaufleuten im
Sinne von § 24a HGB.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam wenn xbrain sie
schriftlich bestätigt.
- Soweit xbrain zusätzliche Leistungen ohne gesondertes Entgelt anbietet, behält
sich xbrain vor, diese einzustellen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen.
- xbrain ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist
zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen
nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese
entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist
xbrain berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten
Bedingungen in Kraft treten sollen.
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§ 2 Zustandekommen des Vertrages |
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- Der Vertrag über die Nutzung der xbrain - Leistungen kommt mit der Gegenzeichnung
eines xbrain - Angebots, einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch die
Inanspruchnahme von xbrain-Leistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kann auch
mündlich zustande kommen.
- Soweit xbrain sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese
nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von xbrain kein allein durch
die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis
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§ 3 Kündigung |
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- Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide
Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
- Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens
zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss xbrain - falls im Vertrag
nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll,
zugehen.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
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§ 4 Webhostingdienstleistungen |
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- xbrain gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur, bzw. die
seiner evtl. eingesetzten Technologie-Partner von 98,5% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind
Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht
im Einflussbereich von xbrain liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
- Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt
xbrain dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der
Support werktags via eMail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. xbrain leistet
keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen
schriftlich getroffen wurden.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf xbrain die ihm obliegenden
Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
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§ 5 Internetdomains |
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- Sofern der Kunde über xbrain eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag
ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zustande, xbrain wird
nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer
Vergabestellen, sofern xbrain nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist.
- xbrain hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. xbrain übernimmt deshalb keine
Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt
(delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das
gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
- Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben,
weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er xbrain hiervon unverzüglich unterrichten.
xbrain ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu
verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten
in ausreichender Höhe (mindestens 7.500 EUR; in Worten: siebentausendfünfhundert EURO)
stellt.
- Von Ansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer
Internetdomain beruhen, stellt der Kunde xbrain hiermit frei.
- Die Mindestvertragsdauer für Internetdomains beträgt ein Jahr und wird nach
Ablauf stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
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§ 6 Projekte |
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- Der Kunde stellt xbrain alle für das Projekt benötigten Inhalte, Daten und
Vorlagen in geeigneter Form zur Verfügung.
- Abänderungen: Nach der Freigabe des Konzeptes können nur kleine Korrekturen
und Änderungswünsche kostenneutral angenommen werden. Ausgenommen davon sind von xbrain
verursachte Mängel. Ebenso verfährt xbrain beim Screendesign. Nach Präsentation
und Freigabe des Basislayouts, Screendesigns, Demoversion und Prototyp sind nur noch kleine
Schönheitsfehler oder von xbrain verschuldete Fehler zu korrigieren. Eine komplette
Neuerstellung ist nicht mehr möglich. Weitere Kundenänderungen und komplette
Neukonzeption werden nach Aufwand berechnet. Die Freigabe kann schriftlich erfolgen.
- Wartung und Update: Wartungs- und Servicearbeiten an abgenommenen und ausgelieferten
Leistungen (Hard- oder Software) sind nicht Bestandteil des Angebotes.
- Freistellungsvereinbarung: Der Kunde versichert, dass alle für die Produktion
erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien vorhanden sind und stellt
xbrain von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung gewerblicher und/oder
geistiger Schutzrechte für Materialien aus seinem Verantwortungsbereich frei.
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§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden |
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- Der Kunde ist verpflichtet, die xbrain - Dienste sachgerecht zu nutzen und erkennbare
Mängel oder Schäden unverzüglich melden.
- Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils
gültigen allgemeinen Tarifliste in Verbindung mit der dem Kunden überlassenden
individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck
oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde xbrain die
entstandenen Kosten zu erstatten.
- Gerät der Kunde bei Mietverträgen mit mehr als 2 Monatsraten in
Rückstand, ist xbrain berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Desweiteren ist der Kunde verplfichtet, xbrain den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
- Der Kunde wird bei Inanspruchnahme von Webhostingdienstleistungen von seiner
Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf
dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige
Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten.
- Der Kunde sichert zu, dass die von ihm genannten Daten richtig und vollständig
sind. Er verpflichtet sich, xbrain jeweils unverzüglich über Änderungen der
mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von xbrain binnen 15 Tagen ab
Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name,
postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.
- Der Kunde hat in seinen bei xbrain gehosteten POP3-eMail-Postfächern eingehende
Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. xbrain behält sich vor,
für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht
binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. xbrain behält
sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den
Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen
Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
- Der Kunde verpflichtet sich, von xbrain zum Zwecke des Zugang zu deren Diensten
erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und xbrain unverzüglich zu informieren,
sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
- Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die
für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder
übersteigt, stellt xbrain dem Kunden den für das überschießende Volumen
entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
- Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von xbrain gestellten Ressourcen nicht für
folgende Handlungen einzusetzen:
- unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
- Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen
und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
- Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
- Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf,
dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender
Geschäftsbeziehung);
- das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von
Viren.
- Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht
gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-,
Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in
Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei
der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter
verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung
verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro). xbrain
ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt,
seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
- Der Kunde ist zur Abnahme von Projekten verpflichtet, sofern diese den vertraglichen
Anforderungen entsprechen. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen
verstößt, ist xbrain zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt.
Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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§ 8 Nutzung durch Dritte |
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- Eine direkte oder mittelbare Nutzung der xbrain - Dienste durch Dritte ist nur nach
ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt speziell für die Nutzung des Quellcodes
bei Softwareprodukten, die durch xbrain entwickelt worden sind.
- Wird die Nutzung der Dienste gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in
die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich
daraus kein Minderungs- Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
- Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung
gestellten Dienstleistungen durch befugte oder unbefugte Nutzung der xbrain - Dienste durch
Dritte entstanden sind.
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§ 9 Termine |
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- Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von xbrain nur durch den zuvor
benannten Ansprechpartner zugesagt werden.
- Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch
deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich
festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und
Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von
Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat xbrain
nicht zu vertreten und berechtigen xbrain, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer
der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. xbrain wird dem Kunden
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
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§ 10 Zahlungsbedingungen |
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- Der Betrag für die xbrain - Dienste ist, soweit nicht anders vereinbart, zu 1/3 bei
Auftragserteilung, zu 1/3 bei Übergabe und zu 1/3 nach Abnahme des Produktes durch den
Kunden fällig. Internetdomains sind jährlich im Voraus, Webhostingdienstleistungen
monatlich im Voraus zu zahlen.
- Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Email an die Domain des Kunden
zugestellt worden ist. Keine Rechnungen im Sinne des Abs.1 sind unverbindliche Angebote, die als
solche gekennzeichnet sind.
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§ 11 Zahlungsverzug |
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- Ist der Kunde mit zwei aufeinander folgenden fälligen Zahlungen im Verzug, ist
xbrain berechtigt, die Leistungen einzustellen und im Falle von Webhostingdienstleistungen die
Internet-Seiten aus dem Netz zu nehmen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die
angefallenen Kosten für die Leistungen von xbrain zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug ist xbrain außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt
an Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, dass xbrain
eine höhere Zinslast nachweist.
- Die Geltungsmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt xbrain
vorbehalten.
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§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz |
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- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die
xbrain unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
- Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet,
dass xbrain seine Anschrift in maschinenlesbare Form und für Aufgaben, die sich aus dem
Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- Soweit sich xbrain Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist xbrain
berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des
Betriebs erforderlich ist.
- xbrain steht dafür ein, dass alle Personen, die von xbrain mit der Abwicklung
dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften
einschließlich der xbrain - Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung
kennen und beachten.
- Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde
nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht
(Directory-Services).
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§ 13 Haftungsbeschränkungen |
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- xbrain haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet xbrain nur, wenn eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der
Unmöglichkeit vorliegt. Die Haftung für Körperschäden bleibt hiervon
unberührt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf
solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das
Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden,
Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt
unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme von xbrain aus Gewährleistung oder Haftung
ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei
unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung
liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand
der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen,
insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelnen Daten oder einen
gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
- In jedem Falle ist die Haftung von xbrain auf die Vermögensnachteile begrenzt, die
xbrain bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der jeweiligen Verletzungshandlung
oder âunterlassung hätte voraussehen müssen, es sei denn, dass der Schaden (a) auf das
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, die den Auftraggebern für xbrain erkennbar gegen den
Eintritt des jeweiligen Schadens schützen sollte oder (b) auf grobe Fahrlässigkeit der
Organe oder leitenden Angestellten von xbrain zurückzuführen ist.
- Außer in dem in vorstehender Ziffer (a) genannten Fall leistet xbrain
unabhängig von der Vorhersehbarkeit des Schadens unter keinen Umständen Ersatz für
- entgangenen Gewinn
- Refinanzierungskosten und Zinsschäden
- Umsatz- oder Marktanteilseinbußen
- entgangene Geschäftsgelegenheiten
- Einbußen an Goodwill
- Imageschäden
- Sonstige Folgeschäden oder mittelbare Schäden
- xbrain haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen
und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.
- Für Produkte und Dienstleistungen Dritter, sofern Sie nicht Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen von xbrain sind, übernimmt xbrain keine Haftung und keine Garantie auf
deren Funktion.
- xbrain übernimmt keine Haftung für den Erfolg und die wirtschaftlichen
Zielsetzung des Kunden.
- Für Fehler an den Übertragungswegen der Daten ist xbrain nicht verantwortlich.
Außerdem ist xbrain nicht für Fehler oder Verzögerungen, die durch den Internet
Service Provider entstanden sind, haftbar.
- Der Kunde stellt xbrain von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der
überlassenen Daten frei.
- Soweit Daten an xbrain - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der
Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von xbrain werden regelmäßig gesichert.
Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden
Datenbestände nochmals unentgeltlich an xbrain zu übermitteln.
- xbrain übernimmt keine Gewähr dafür, dass Dritte sich keinen Zugang (via
anderen Zugangsanbietern, FTP oder ähnlichem) zu Daten und Inhalten auf von xbrain
angemietetem Speicherplatz verschaffen können. Weiterhin übernimmt xbrain keine
Gewähr dafür, dass Daten bzw. Inhalte von Dritten nicht kopiert, manipuliert oder in
irgendeiner Art und Weise verändert werden können. Es besteht im Schadensfall,
außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung
für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.
- Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung
ausschließen, ist sie bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von xbrain - Diensten,
- die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder
übermittelter Daten seitens xbrain
- oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von
Daten seitens xbrain nicht erfolgt ist.
der Höhe nach auf 1.500.- EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.
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§ 14 Gewährleistung |
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- xbrain gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den
Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben oder mindern.
- xbrain und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der
Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software
keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
- xbrain gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem
Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen
der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht.
- Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und xbrain
offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
- Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und
seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Ãberprüfung des Mangels (z. B.
Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe
der Arbeitsschritte) möglich ist.
- Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch
normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die
Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von xbrain Geräte,
Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es
sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden
Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind
und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich
die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde xbrain eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung. Der Kunde teilt xbrain mit, welche Art der Nacherfüllung â Verbesserung
der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache â er w er wünscht. xbrain ist
jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit
unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn
die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich
bringen würde. xbrain kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
- Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen xbrain zwei Versuche innerhalb der
vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann
der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht
kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn
ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die
Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem
Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
- Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
- Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des
Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
- Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software
ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte
Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann
geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt,
Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation
nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die
Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
- Hat der Kunde xbrain wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich
heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel xbrain nicht zur
Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von xbrain grob
fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen xbrain entstandenen Aufwand zu
ersetzen.
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§ 15 Haftung des Kunden |
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- Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die xbrain und Dritten durch die
missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der xbrain - Dienste oder dadurch entstehen,
dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
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§ 16 Vertraulichkeit |
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xbrain und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte
weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere
Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält,
darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
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§ 17 Beweisklausel |
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Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei xbrain
gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von
Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
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§ 18 Schlussbestimmungen |
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- Erfüllungsort ist Augsburg, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages
einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich
ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung des
Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Augsburg.
- Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
- An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen geschlossenen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der xbrain -
Kunden gebunden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die nicht die Wirksamkeit der Bestimmungen im Ganzen.
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Stand: 01.01.2010 |